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BVerwG, 23.04.1987 - 7 C 23.86 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Verpflichtung zur Zuteilung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl - Einstellung eines Verfahrens nach übereinstimmender Erledigungserklärung - Verteilung der Kosten nach Einstellung eines Verfahrens wegen Erledigung
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 11.12.1985 - NC 9 S 1849/85
- BVerwG, 23.04.1987 - 7 C 23.86
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.05.1985 - 7 C 37.83
Kosten der durch anderweitige Studienzulassung erledigten Studienplatzklage bei …
Auszug aus BVerwG, 23.04.1987 - 7 C 23.86
Für den Fall des in seinen Erfolgsaussichten offenen Rechtsstreits trifft die Kostenlast nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats den Studienbewerber, durch dessen anderweitige Zulassung sich die Hauptsache erledigt hat (Beschluß vom 11. Mai 1982 - BVerwG 7 C 89.78 - <DVBl. 1982, 736 = KMK HSCHR 1984, 257 = VBlBW 1982, 281>; Beschluß vom 2. Mai 1985 - BVerwG 7 C 37.83 - <DVBl. 1986, 46>). - BVerwG, 11.05.1982 - 7 C 89.78
Kostenentscheidung bei ungewissen Verfahrensausgang im Kapazitätsrechtstreit
Auszug aus BVerwG, 23.04.1987 - 7 C 23.86
Für den Fall des in seinen Erfolgsaussichten offenen Rechtsstreits trifft die Kostenlast nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats den Studienbewerber, durch dessen anderweitige Zulassung sich die Hauptsache erledigt hat (Beschluß vom 11. Mai 1982 - BVerwG 7 C 89.78 - <DVBl. 1982, 736 = KMK HSCHR 1984, 257 = VBlBW 1982, 281>; Beschluß vom 2. Mai 1985 - BVerwG 7 C 37.83 - <DVBl. 1986, 46>).